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   OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09   

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https://dejure.org/2009,11056
OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09 (https://dejure.org/2009,11056)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - 1 Ws 241/09 (https://dejure.org/2009,11056)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 1 Ws 241/09 (https://dejure.org/2009,11056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Abfallverbringung ohne Genehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 326 Abs. 2 StGB; Art. 6 EG-Abf-VerbrVO; Art. 8 VO Nr. 1774/2002/EG
    Rechtsfolgen des Entfallens der abfallrechtlichen Notifizierungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Entfallens der abfallrechtlichen Notifizierungspflicht

  • Judicialis

    StGB § 326 Abs. 2; ; EG-Abf-VerbrVO Art. 6; ; VO (EG) Nr 1774/2002 Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Entfallens der abfallrechtlichen Notifizierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09
    Insoweit kann deshalb dahinstehen, ob es sich bei HTK auch nach Besitzerlangung durch die Beschuldigten, die zum Zwecke des Weiterverkaufs als anerkanntes und handelsfähiges Düngemittel erfolgte, noch um Abfall im strafrechtlichen Sinne handelte, wofür sprechen könnte, dass die Verwertung noch nicht abgeschlossen war, vgl. BVerwG NVwZ 2007, 338.
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09
    Ein Erstrecken auf das Fehlen anderer Genehmigungen weitete die Strafbarkeit über den Gesetzestext hinausgehend zu Ungunsten von Tätern aus und ist deshalb unzulässig, vgl. BVerfG NJW 1995, 2776.
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